Schummeln verboten

Schummeln verboten

Ministerium kämpft gegen Betrug bei Sprachprüfungen für Ausländer

20. 1. 2016 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: www.jazykova-skola-cizinka.cz

Strč prst skrz krk. Ein Satz, der wenig Sinn ergibt, aber den meisten Sprachkursabsolventen geläufig ist: „Stecke den Finger durch den Hals“, kann man auf Tschechisch sagen, ohne einen Vokal zu verwenden. Die gute Nachricht ist: Man muss den Zungenbrecher nicht unbedingt beherrschen, wenn man als Nicht-EU-Bürger einen dauerhaften Aufenthalt (trvalý pobyt) beantragt. Grundkenntnisse muss man allerdings schon nachweisen. Und dabei wollen die Behörden künftig genauer hinsehen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Um gegen Betrug bei den Sprachprüfungen für Ausländer vorzugehen, hat das Schulministerium einige Vorschläge ausgearbeitet, die von der Regierung am Montag gebilligt wurden. Unter anderem sollen private Sprachschulen, bei denen es in der Vergangenheit die meisten Verstöße gab, keine Prüfungen mehr ausrichten dürfen.

Auslöser für den Vorstoß sind Fälle aus dem Jahr 2014. Mehrere Angestellte privater Sprachschulen sollen damals angeblich Ergebnisse manipuliert haben. Gegen Bezahlung, so lautete der Vorwurf, hätten sie dafür gesorgt, dass die Kandidaten die Prüfung bestehen. In der Vergangenheit sei es zudem vorgekommen, dass zur Prüfung nicht der Bewerber um den dauerhaften Aufenthalt erschien, sondern eine andere Person mit besseren Sprachkenntnissen, berichtet das Schulministerium. Probleme verursachten dem Ministerium zufolge auch sogenannte Vermittler, die  den Ablauf der Prüfungen beeinflussen oder auf illegalem Weg Zertifikate für Dritte besorgen.

Die vom Ministerium vorgeschlagenen Einschränkungen sollen sechs Schulen treffen, die von Anfang November 2014 bis Ende April vergangenen Jahres zusammen 629 Kandidaten erfolgreich geprüft haben. Insgesamt legten in diesem Zeitraum 2.655 Ausländer die Sprachprüfung ab. Seit das System im Januar 2008 eingeführt wurde, bestritten den Sprachtest mehr als 55.000 Bewerber erfolgreich. Die Zahl der Kandidaten geht jedoch stetig zurück.

Derzeit müssen Nicht-EU-Bürger für eine Daueraufenthaltsgenehmigung Tschechisch-Kenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen – das ist die niedrigste von sechs Stufen und heißt, dass die Kandidaten valltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden können. Das Innenministerium will die Anforderungen ab 2018 auf das Niveau A2 anheben. Das Schulministerium hält das für riskant. Derzeit bestehen etwa 70 Prozent den Test, bei höheren Anforderungen könnten noch mehr Kandidaten scheitern.