Fünf-Prozent-Hürde nicht verfassungswidrig

Fünf-Prozent-Hürde nicht verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat am Montag die Fünf-Prozent-Klausel bei den Europawahlen bestätigt.

3. 6. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: APZ

Die Richter lehnten einen Entwurf des Höchsten Verwaltungsgerichts ab, das auf Anregung der Grünen und der Piratenpartei vorgeschlagen hatte, die Sperrklausel abzuschaffen. Beide Parteien waren bei der Europawahl im Mai vergangenen Jahres knapp an der Hürde gescheitert und beklagten danach, die Regelung diskriminiere kleinere Parteien. Das Verfassungsgericht entschied nun, die Klausel verstoße nicht gegen die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats. Die Vorsitzende der Grünen Jana Drápalová sagte, sie respektiere das Urteil. Ihre Partei werde dem Gesetzgeber aber wahrscheinlich vorschlagen, das Wahlgesetz zu ändern. Der Vorsitzende der Piraten Lukáš Černohorský will abwarten, bis die genaue Urteilsbegründung veröffentlicht wird. Premierminister Bohuslav Sobotka (ČSSD) begrüßte die Entscheidung.