Auf freiem Fuß

Auf freiem Fuß

Oberstes Gericht ordnet Freilassung ehemaliger Abgeordneter an

24. 7. 2013 - Text: Marcus HundtText: Marcus Hundt; Foto: APZ

 

Nach fünf Wochen ist die ehemalige Leiterin des Regierungsbüros Jana Nagyová aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ihr einstiger Chef Petr Nečas (ODS) holte sie am Freitag vergangener Woche persönlich aus der Justizvollzugsanstalt in Ostrava ab. Erstmals zeigte Nečas damit in aller Öffentlichkeit, dass die beiden nicht nur beruflich ein enges Verhältnis hatten, sondern auch privat gemeinsame Wege gehen. Wie lange die „feste Beziehung“ in Freiheit verlaufen wird, hängt vor allem von den weiteren Ermittlungen und dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft ab.

Auch die früheren ODS-Abgeordneten Marek Šnajdr, Petr Tluchoř und Ivan Fuksa, ein ehemaliger Regierungsmitarbeiter und zwei Angehörige des Geheimdienstes kamen auf freien Fuß. Alle sollen in den Korruptionsskandal verwickelt sein, der Mitte Juni zum Sturz der von Nečas geführten Mitte-Rechts-Regierungführte. Nagyová, so der Vorwurf, habe für Šnajdr, Tluchoř und Fuksa lukrative Posten in halbstaatlichen Unternehmen organisiert – als Ausgleich für die Niederlegung ihrer Mandate im Herbst 2012. Nečas beteuerte stets, dass „solche Kompromisse zum politischen Tagesgeschäft zählen“. Er warf der Oberstaatsanwaltschaft vor, einen „politisch konstruierten Prozess“ zu führen, der den „gesellschaftlichen Status der Beschuldigten“ zerstöre.

Mit der Entlassung der Verdächtigen mussten Polizei und Staatsanwaltschaft einen Dämpfer im laut Sozialdemokraten „größten Skandal in der Geschichte des Landes“ hinnehmen. Das Oberste Gericht in Brünn hatte befunden, die inhaftierten Ex-Abgeordneten hätten zu dem Zeitpunkt, als das „Tauschgeschäft“ vereinbart worden war, parlamentarische Immunität genossen. „Für Äußerungen, die im Abgeordnetenhaus oder im Senat getätigt werden, kann ein Abgeordneter oder Senator nicht strafrechtlich verfolgt werden“, heißt es in der Verfassung. Oberstaatsanwalt Ivo Ištvan erinnerte jedoch daran, man müsse abwarten, wie das Oberste Gericht überdie Umstände, die zur Aufgabe des Mandats führten, entscheiden wird.

Da das Kreisgericht Ostrava eine Einflussnahme auf Zeugen ausschloss, konnte auch Nagyová das Gefängnis verlassen. Dass sie den militärischen Geheimdienst unter anderem damit beauftragte, seine Ehefrau zu überwachen, war laut Nečas „nicht richtig“ und einer der Gründe für seinen Rücktritt. Nun forderte Nečas die Justizministerin Marie Benešová auf, ein Disziplinarverfahren gegen Oberstaatsanwalt Ištvan einzuleiten. Dieser hatte zunächst verlangt, die Immunität Nečasaufzuheben, zog den Antrag aufgrund des jüngsten Beschlusses des Obersten Gerichts jedoch wieder zurück. Benešová stellte sich hinter Ištvan und erklärte, das Verfassungsgericht solle sich mit der umstrittenen Bestimmung über die Immunität von Parlamentariern befassen.