Zweifelhafte Haustürgeschäfte

Air Telecom in der Kritik. Neues Gesetz soll Position der Verbraucher stärken

21. 8. 2013 - Text: Ivan DramlitschText: Ivan Dramlitsch; Foto: Siegfried Fries/pixelio.de

Die Tschechische Telekommunikationsbehörde ČTÚ hat ein Verfahren gegen den Mobilfunkanbieter Air Telecom wegen irreführender Geschäftspraktiken eingeleitet. Air-Telecom-Mitarbeiter sollen an der Haustür Kunden Dienstleistungen des Mobilfunkanbieters U:fon verkauft haben, wie ČTÚ in einer Pressemitteilung bekanntgab. Dabei sollen sich die Vertreter als Mitarbeiter des bestehenden Anbieters ausgegeben und gleichzeitig neue Mobilfunkverträge angeboten haben. Air Telecom bestreitet die Vorwürfe.

Laut ČTÚ-Sprecher František Malina nahmen die Haustürverkäufer vor allem Senioren ins Visier. Im Rahmen des Verkaufsgesprächs erweckten sie den Eindruck, dass es lediglich um eine Änderung des bestehenden Vertrags gehe und nicht um den Abschluss eines neuen Vertrages mit einem neuen Anbieter. „Als Folge dieses unlauteren Geschäftsgebarens müssen die Geschädigten dann sowohl die Kosten des bestehenden, als auch des neuen Vertrages tragen“, so Malina.

Preiswerter kündigen

Air Telecom wehrt sich gegen diese Vorwürfe: „Es handelt sich keineswegs um unlautere Geschäftspraktiken. Jeder Verkauf wird augenblicklich telefonisch bestätigt. Alle Kunden werden auf diesem Wege nochmals darüber informiert, dass es sich um einen neuen Anbieter handelt. Falls der Kunde noch Verpflichtungen gegenüber anderen Anbietern hat, wird zudem mit ihm eine Kündigung aufgesetzt, die dem ursprünglichen Dienstleister zugesendet wird“, sagt Air-Telecom-Sprecher Aleš Kacl. Er finde es zudem „merkwürdig“, dass die ČTÚ ausgerechnet einige wenige, unbestätigte Beschwerden gegen den Anbieter U:fon den Medien kommuniziere, während „hunderttausend andere Beschwerden“ gegen die drei marktführenden Netzbetreiber unbeachtet blieben.

Die ČTÚ empfiehlt indes allen Kunden, beim Besuch eines Handelsvertreters dessen Identität zu prüfen und nachzufragen, welchen konkreten Anbieter er vertritt. In Zweifelsfällen solle man alle Angaben des Händlers über die Kunden-Hotline des jeweiligen Unternehmens überprüfen. Darüber hinaus gelte die Regel, dass alle Hausbesuche, bei denen es um Kontrolle oder Austausch bestehender Telekommunikationseinrichtungen geht, vorher angemeldet sein müssen. „Der nicht angemeldete Besuch eines in dieser Sache aktiven Handelsvertreters sollte für den Kunden also ein erstes Warnsignal darstellen, dass hier mit unlauteren Praktiken operiert wird“, so ČTU-Sprecher Malina.

Falscher Eindruck erweckt

Das tschechische Parlament hat in diesem Zusammenhang vor kurzem ein Gesetz verabschiedet, dass die Position des Kunden gegenüber dem Mobilfunkanbieter deutlich stärken soll. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur ein Fünftel der Pauschaltarife weiter gezahlt werden muss, die der Kunde bis zum regulären Vertragsende hätte zahlen müssen. Auch soll bei Vertragskündigung zukünftig lediglich die Differenz zwischen dem Preis eines subventionierten Handys und seinem realen Wert bezahlt werden – derzeit müssen Kunden dies oft in voller Höhe begleichen.

Darüber hinaus verpflichtet das neue Gesetz die Mobilfunkanbieter, ihre Kunden spätestens einen Monat vor Vertragsverlängerung auf die Möglichkeit einer Vertragsbeendigung hinzuweisen. Die Geschäftsbedingungen müssen dem Kunden elektronisch oder schriftlich zugestellt werden; dieser kann ab dem Zeitpunkt der Zustellung innerhalb von zwei Wochen von dem Vertrag zurücktreten.

Die in die Kritik geratene Air Telecom hatte kürzlich den Netzbetreiber U:fon übernommen. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Tochter der N&F Marketing Group, die sich unter anderem mit Direktverkauf und –marketing beschäftigt. Auf diesem Feld war das Unternehmen unter anderem für Telefónica, T-Mobile, die Versicherung Kooperativa oder die Bank Česká spořitelna tätig.