In Kürze
Hundert-Kronen-Schein bekommt Schönheitspreis – RegioJet fordert Schadenersatz – Škoda wird für Preisabsprachen bestraft
3. 6. 2015 - Text: Corinna Anton
Hundert-Kronen-Schein bekommt Schönheitspreis
Eine tschechoslowakische Banknote aus dem Jahr 1961 ist in Großbritannien zu einem der sechs schönsten Geldscheine der Welt gekürt worden. Thomas Hockenhull, Experte für Moderne Währungen des „British Museum“ in London, listete den tschechoslowakischen Hunderter einem Bericht der Zeitung „The Times“ zufolge auf dem vierten Platz, hinter Noten aus Ecuador, Großbritannien und einem deutschen Fünf-Millionen-Mark-Schein aus dem Jahr 1923. Auf der Vorderseite des ausgezeichneten Hundert-Kronen-Scheins, mit dem man bis 1993 bezahlen konnte, ist hinter einem Bergarbeiter und einer Bäuerin eine Industrielandschaft mit qualmenden Schornsteinen zu sehen. Die Rückseite ziert der Blick über die Prager Karlsbrücke, die Burg und den Veitsdom.
RegioJet fordert Schadenersatz
Das Verkehrsunternehmen RegioJet verlangt von der Tschechischen Bahn (ČD) 717 Millionen Kronen (etwa 26 Millionen Euro). Damit solle der Schaden beglichen werden, der RegioJet angeblich entstand, weil die Bahn ihre Preise auf der Strecke Prag–Ostrava deutlich senkte, nachdem private Anbieter ihr dort Konkurrenz machten. Das sagte RegioJet-Eigentümer Radim Jančura am Montag. Er beschuldigt die staatliche Bahn, widerrechtlich Preise erhoben zu haben, mit denen sie nicht einmal die Kosten decken konnte. Auch der zweite private Beitreiber, das Unternehmen Leo Express, fordert von der Bahn Schadenersatz wegen der angeblich zu niedrigen Preise. Er klagte bereits im Sommer vergangenen Jahres und erhebt Anspruch auf 418 Millionen Kronen (rund 15 Millionen Euro).
Škoda wird für Preisabsprachen bestraft
Der Fahrzeughersteller Škoda Auto muss 49,1 Millionen Kronen (1,8 Millionen Euro) Strafe zahlen. Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, verhängte das tschechische Kartellamt (ÚOHS) die Geldbuße, weil das Unternehmen mit seinen Händlern Preisabsprachen getroffen haben soll. Damit habe es zwischen April 2011 und April 2012 sowohl gegen die tschechischen Wettbewerbsregeln verstoßen als auch gegen die der Europäischen Union, so der Vorwurf. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Automobilhersteller legte keinen Widerspruch ein.
Bekenntnis zu Břeclav
Drastische Maßnahmen