Und raus bist du

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Regierung billigt neues Gesetz über öffentliche Ausschreibungen

7. 10. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: APZ

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll es transparenter zugehen. Das fordert die Europäische Union seit langem – am Montag hat die tschechische Regierung einen Gesetzesentwurf gebilligt, der sie dem Ziel näherbringen soll. Premier Bohuslav Sobotka (ČSSD) bezeichnete die Änderungen als eine der wichtigsten Projekte der Legislaturperiode. Die Ministerin für Regionalentwicklung Karla Šlechtová (für ANO) erklärte, das neue Gesetz werde den Behörden bei der Vergabe mehr Befugnisse geben, ihnen aber zugleich vorschreiben, transparent und angemessen vorzugehen. Das Gesetz muss spätestens zum 18. April kommenden Jahres in Kraft treten. Bis dahin hat Tschechien Zeit, die europäische Richtlinie in nationale Gesetzgebung umzuwandeln.

Künftig wird es Behörden zum Beispiel verboten sein, einen Vertrag mit einem Teilnehmer einer Ausschreibung abzuschließen, der die Anforderungen des Gesetzes oder des Vergebers nicht erfüllt. Bei bestimmten Verfahren darf der Sieger nicht nur anhand des niedrigsten Preises ausgewählt werden.

Protest gegen die Novelle kommt von der Wirtschaftskammer. Sie kritisiert zum Beispiel, dass das Gesetz die Behörden nicht prinzipiell verpflichte, bei der Vergabe auch andere Kriterien als den Preis zu berücksichtigen. Allein nach den Kosten zu urteilen, sei die einfachste Variante, so die Kammer. Sie hatte außerdem Vorbehalte gegen den Plan, die Obergrenze für Mehrarbeit von derzeit 30 auf dann 50 Prozent des ursprünglichen Preises anzuheben. Šlechtová zufolge hat sich davon unterdessen auch die Regierung verabschiedet. Das Limit soll bei 30 Prozent bleiben.

Als positiv bewertet Ondřej Chmela, Anwalt bei Ambruz & Dark Deloitte Legal, dass seiner Ansicht nach überflüssige bürokratische Auflagen – zum Beispiel bei der formalen Bewertung der Angebote – nun wegfallen sollen. „Als problematisch für die Vergeber könnte sich dagegen die Möglichkeit erweisen, Lieferanten auszuschließen, die sich nicht bewährt haben.“ Die Bestimmung könnte zu einer Reihe von Auseinandersetzungen zwischen Vergebern und Unternehmen führen, warnt Chmela. Kateřina Koláčková, Geschäftsführerin des Unternehmens Otidea fürchtet, dass allen Beteiligten zu wenig Zeit bleibe, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. „Das Gesetz wird jetzt auf den letzten Drücker erlassen. Auch wenn es bis Ende des Jahres verabschiedet wird, schaffen es weder die Beamten noch die Firmen, sich die neuen Regeln bis April anzueignen.“

Šlechtová ist überzeugt, dass der Zeitplan eingehalten werden kann. Sollte sich abzeichnen, dass die Änderungen im Parla­ment keine Mehrheit finden, könnte ihren Worten zufolge eine außerordentliche Sitzung einberufen werden.