Post darf nicht überwachen

Post darf nicht überwachen

Zustelldienste von 11.000 Postboten sollten optimiert werden. Datenschutzamt mahnt

6. 2. 2013 - Text: Nancy WaldmannText: nw/čtk; Foto: APZ

Das Amt für Datenschutz hat der Tschechischen Post eine Rüge erteilt. Das Unternehmen habe mithilfe des Satellitennavigationssystems GPS seine Postboten überwacht, teilte der Sprecher des Datenschutzamts am vergangenen Donnerstag mit. Sollte die Post der Verwarnung wegen unrechtmäßiger Überwachung nicht Folge leisten, droht ihr ein Bußgeld. Die Post will gegen das Verbot gerichtlich vorgehen.

„Wir halten diese Methode für unangemessen und haben Maßnahmen eingeleitet, dass die Post ihre Zusteller nicht auf diese Weise kontrolliert“, sagte Igor Němec, Sprecher des Datenschutzamts.
Das Satellitennavigationssystem GPS dient der Positionsbestimmung und der Zeitmessung. Die Kontrolle per GPS würde nicht nur dem Datenschutz widersprechen, sondern auch den Richtlinien des Arbeitsgesetzbuchs. Die Überwachung von Postboten sei nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn diese sich in unsicheren Stadtvierteln bewegen. Eine flächendeckende Überwachung lehnt die Behörde ab.

Die Post ist mit rund 33.000 Angestellten der größte Arbeitgeber Tschechiens. Landesweit tragen etwa 11.000 Postboten Briefe und Sendungen in die Haushalte, deren Arbeitsabläufe die GPS-Technik erfassen soll.

Die Spitze der Post dementiert, dass die Angestellten bespitzelt würden. Der Pressesprecher Ivo Mravinac erklärte, mit dem Gerät, das jeder Zusteller bei sich trage, sei nicht ermittelbar, wo sich der Postbote gerade befindet. „Erst nach der Zustellrunde überspielen wir die Daten anonym an eine zentrale Stelle. Dort werden sie ausgewertet“, so Mravinac gegenüber der Nachrichtenagentur čtk.
Man ziele mit dem GPS-Einsatz darauf ab, die optimale Zustellstrecke zu ermitteln und wolle den Angestellten Aufwand und Mühe ersparen. „Wir setzen das Gerät nur dann ein, wenn der betroffene Angestellte einverstanden ist. Deswegen haben wir sie auch über den Sinn dieses Mechanismus informiert.“ Es habe keine Einwände gegeben, teilte der Sprecher mit.

Die Unternehmensführung der Post geht davon aus, dass sie keine Gesetze verletzt, und will sich wegen der Entscheidung der Behörde an ein Verwaltungsgericht wenden.