Licht im Tunnel

Licht im Tunnel

Firmen, die Aufträge vom Staat wollen, müssen zukünftig ihre Aktionäre registrieren lassen

15. 5. 2013 - Text: Nancy WaldmannText: Nancy Waldmann; Foto: CocteauBoy

Es scheint etwas voranzugehen im zähen Kampf gegen die Korruption. Das Abgeordnetenhaus hat am vergangenen Dienstag das „Gesetz über Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz von Aktiengesellschaften“ verabschiedet. Damit ist das Ende anonymer Inhaberaktien gekommen. Die sogenannte „Untertunnelung“ öffentlicher Gelder, die verschleppte Krankheit Tschechiens aus der Transformation der Nachwendezeit, soll mit dem Vorstoß bekämpft werden. Das Gesetz muss noch vom Präsidenten unterzeichnet werden. Zemans Unterschrift gilt als sicher. Die Bürgerinitiative „Rekonstrukce státu“ („Wiederaufbau des Staates“), die die Abschaffung der Inhaberaktien als einen von neun Schritten gegen Korruption fordert, nennt die Abstimmung im Abgeordnetenhaus „wegweisend“. „Öffentliche Gelder könnten nun nicht mehr heimlich auf den Konten von Politikern und Parteien landen“, sagt Jakub Konieczny vom „Nadační fond proti korupci“ (Stiftungsfonds gegen Korruption).

Aktiengesellschaften, die sich um staatliche Aufträge bewerben, müssen bis Januar 2014 ihre Eigentümerstruktur im Zentralen Wertpapierdepot offenlegen – so soll sichtbar werden, welche physischen Personen hinter den Inhaberanteilen stehen. Umgekehrt müssen sich auch Aktienbesitzer mit Namen und Adresse eintragen. So wird ein elektronisches Register für Transaktionen auf dem Aktienmarkt entstehen, das für Polizei und Finanzamt zugänglich ist – nicht aber für die Öffentlichkeit. Anonymer Firmenbesitz durch Inhaberaktien, also leicht übertragbare Aktien, auf denen der Name des Aktionärs nicht vermerkt ist, werden so abgeschafft. Entscheider in Behörden können dann nicht mehr unbemerkt Aufträge an Firmen vergeben, an denen sie selbst oder ihnen nahestehende Personen beteiligt sind. Öffentliche Ausschreibungen sind für Firmen trotz der staatlichen Sparmaßnahmen ein wichtiger Markt, der durch EU-Dotationen an Potential gewinnt. Lassen Firmen ihre Inhaberaktien bis zum 1.1.2014 nicht beim Zentralen Wertpapierdepot verbuchen oder bei einer Bank immobilisieren, verlieren die Anteilseigner ihre Aktionärsrechte. Insgesamt betrifft die Regelung 500 bis 600 tschechische Aktiengesellschaften.

Kritik an Wertpapierdepot
Bei der verabschiedeten Novelle handelte es sich um eine vom Senat verbesserte Fassung. Der Vorschlag der Regierung sah zunächst nur vor, Inhaberaktien einfach in Namensaktien umzuwandeln. Die verpflichtende elektronische Registrierung im Zentralen Wertpapierdepot soll mehr Transparenz bieten.

Rechtsanwälte kritisieren auf dem Internetportal „Česká pozice“ die zentrale Erfassung durch das Wertpapierdepot. Es würde Firmeninhaber pauschal kriminalisieren und das Zentrale Wertpapierdepot bekäme als Privatinstitution ein Monopol auf die Registrierung der Aktien und könne die Höhe der Gebühren für seine Dienstleistung bestimmen. Das Depot ist der Prager Börse angegliedert, die von der privaten CEE Stock Exchange Group betrieben wird. „Warum sollte der Wertpapierhandel nicht auch der Aufsicht der Nationalbank ČNB unterstellt werden?“, fragen die Anwälte.

Die Dienstleistung des Wertpapierdepots sei vom Staat stark reguliert, sagt Jiří Skuhrovec, Wirtschaftswissenschaftler von „Rekonstrukce státu“ gegenüber der „Prager Zeitung“. „Ein Preisdiktat ist da kaum möglich“, so Skohrovec weiter. Auch in anderen europäischen Ländern stehe über der Wertpapierhandel unter der Aufsicht von privaten Institutionen, weil diese viel effektiver arbeiten als die staatlichen. Die Frage sei vielmehr, inwieweit das Gesetz das eigentliche Problem des Interessenkonflikts bei staatlichen Auftragsvergaben löst. Die Registrierungspflicht betrifft lediglich tschechische Aktiengesellschaften. Wie aber Eigentumsstrukturen in höheren Konzernebenen transparent gemacht oder wie mit versteckten ausländischen Firmenbesitzern umgegangen werde, regele das Gesetz nicht hinreichend. „Internationale Kapitalgesellschaften, die sich auf eine Ausschreibung in Tschechien bewerben, müssen lediglich die direkten Firmenbesitzer angeben, nicht aber die Besitzer der Besitzern“, bemerkt Skohrovec.