Haftstrafen im MUS-Prozess

Haftstrafen im MUS-Prozess

Ehemalige Manager des Kohlekonzerns wurden in der Schweiz zu Haftstrafen verurteilt.

11. 10. 2013 - Text: Ivan DramlitschText: id/čtk; Foto: APZ

 

Ein Schweizer Gericht hat fünf ehemalige Manager des Kohlekonzerns MUS (Mostecká uhelná společnost) wegen Betrugs und Geldwäsche zu Freiheitsstrafen zwischen 16 und 52 Monaten verurteilt. Gleichzeitig müssen die Verurteilten hohe Geldstrafen bezahlen. Die Richter sahen als erwiesen an, dass die Angeklagten Vermögenswerte aus dem ehemals staatlichen Betrieb abzweigten und in die Schweiz schafften.

Insgesamt beschlagnahmten die Schweizer Behörden über 600 Millionen Franken auf mehr als 100 Konten. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es sich bei der MUS-Privatisierung um einen der spektakulärsten und skandalösesten Fälle der sogenannten „wilden Privatisierungen“ in den 90er Jahren gehandelt hatte.