Gericht: ČEZ darf keine Verträge über Temelín-Ausbau schließen

Gericht: ČEZ darf keine Verträge über Temelín-Ausbau schließen

Kreisgericht in Brünn gibt einem Antrag auf einstweilige Verfügung des französischen Unternehmens Areva statt.

23. 10. 2013 - Text: Ivan DramlitschText: id/čtk; Foto: APZ

 

Die Temelín-Betreibergesellschaft ČEZ darf vorerst keinen Vertrag mit einem möglichen Sieger der Ausschreibung um den Ausbau des südböhmischen Atomkraftwerks Temelín schließen. Damit billigte das Gericht einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung, der vom französischen Energiekonzern Areva beantragt wurde. Areva hatte an der Temelín-Ausschreibung teilgenommen und wurde im Juli dieses Jahres von ČEZ aus der Ausschreibung ausgeschlossen.

Ein Sieger der Temelín-Ausschreibung, die mit einem Auftragsvolumen von rund 12 Milliarden Euro die größte Staatsinvestition der tschechischen Geschichte darstellt, steht noch nicht fest. Im Rennen sind noch das tschechisch-russische Konsortium MIR.1200 sowie das amerikanisch-japanische Unternehmen Westinghouse. Der Sieger der Ausschreibung soll Ende 2014 oder Anfang 2015 bekanntgegeben werden.  

„ČEZ ist nach wie vor überzeugt, dass das Ausschließen von Areva begründet war und es daher zu keinem Fehlverhalten gekommen ist. Derzeit prüfen wir die Gründe für die Herausgabe der einstweiligen Verfügung und beraten über das weitere Vorgehen. Auf den Zeitplan der Ausschreibung hat das keinen Einfluss, wir sind noch weit von einem Vertragsabschluss entfernt“, erklärte ČEZ-Sprecher Ladislav Kříž. Der Beschluss der einstweiligen Verfügung bedeutet noch keine Entscheidung in der Sache selbst. Über die Rechtmäßigkeit der Areva-Klage wird das Gericht gesondert entscheiden.