Firmen besitzen inkognito

Firmen besitzen inkognito

Inhaberaktien verbergen die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen. Das soll sich ändern

16. 1. 2013 - Text: Nancy WaldmannText: nw/čtk; Foto: flickr/Images_of_money

Aktiengesellschaften vergeben gern verbriefte Inhaberaktien an ihre Anteilseigner. Die tatsächlichen Firmeninhaber bleiben dabei anonym. 53 Prozent der Aktiengesellschaften in Tschechien vergeben verbriefte Inhaberaktien, das geht aus einer gerade veröffentlichten Studie der Agentur Čekia hervor. Anonyme Aktien stehen häufig in Verbindung mit korrupten Handlungen und Geldwäsche.

„Unternehmer fürchten kein Verbot von verbrieften Inhaberaktien. Genau wie in den vergangenen Jahren vergeben sie lieber anonyme Aktien. Denn diese sind leichter übertragbar, der Verwaltungsaufwand und die Kosten sind gering. Und sie bieten die Möglichkeit, die eigentlichen Firmeneigner vor der Öffentlichkeit zu verbergen, weil der Aktieninhaber anonym bleibt“, sagte die Analystin Petra Štěpánová.
Rund 96 Prozent der in Tschechien registrierten Aktiengesellschaften gibt Aktien in verbriefter Form heraus. Mehr als die Hälfte der Firmeneigner von Aktiengesellschaften hat anonyme Aktien, dazu gehören auch verbriefte Zustelleraktien. 42 Prozent der Firmen geben verbriefte Namensaktien heraus, bei denen der Wertpapierinhaber im Aktienverzeichnis der Firma eingetragen sein muss.

Verbuchte Inhaberaktien, die nicht anonym sind, geben nur weniger als fünf Prozent der Unternehmen heraus. Dabei handelt es sich in der Regel um Firmen, die an einer Voucher-Privatisierung teilnehmen, das heißt, es werden Gutscheine ausgegeben, die später in Anteile frei zu wählender Unternehmen einzutauschen sind.

Das Abgeordnetenhaus unterstützte Ende 2012 einen Regierungsvorschlag, der vorsieht, dass Firmen anonyme Aktien entweder in einem zentralen Wertpapierdepot registrieren oder sie in verbriefter Form in einer Bank hinterlegen müssen. Beide Varianten würden die Möglichkeit bieten, den Eigentümer zu identifizieren. Die Daten sollen Polizisten, Klägern, Richtern, Vergabestellen öffentlicher Aufträge und Geber von Zuwendungen einsehbar sein. Die Opposition kritisiert den Vorschlag als unzureichend, sie will die Inhaberaktie gänzlich abschaffen.