In Kürze

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Regierung billigt neue Regeln für Kurzarbeit, Eisenbahnbehörde droht Millionenstrafe, Kein EU-Geld ohne Staustufe

6. 11. 2014 - Text: Corinna Anton, Peter Huch

Regierung billigt neue Regeln für Kurzarbeit 

Die tschechische Regierung hat sich auf die Grundlinien für die Einführung der staatlich subventionierten Kurzarbeit geeinigt. Wenn Betriebe aufgrund einer wirtschaftlichen Krise oder einer Naturkatastrophe nicht genug Arbeit haben, um ihr Personal voll zu beschäftigen, sollen die Angestellten demnach für die ausgefallene Zeit 70 Prozent ihres Lohns erhalten. Die Hälfte des Verdienstes soll der Arbeitgeber zahlen, 20 Prozent will der Staat beisteuern. Über jeden einzelnen Antrag einer Firma auf Kurzarbeit soll das Kabinett entscheiden. Arbeitgeber bezeichneten die neue Regelung als unpraktikabel. Sie kritisieren unter anderem den hohen bürokratischen Aufwand. Schon jetzt können tschechische Firmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Für die ausgefallene Zeit müssen sie ihnen 60 Prozent des Gehalts zahlen, der Staat leistet bisher keinen Beitrag. Im Parlament soll über die neue Variante der Kurzarbeit in dem kommenden Monaten verhandelt werden, in Kraft treten könnte die Regelung im Frühjahr. 

2,5 Prozent Wirtschaftswachstum
Die tschechische Wirtschaft wird der aktuellen Herbstprognose der Europäischen Kommission zufolge in diesem Jahr um 2,5 Prozent wachsen. Für 2015 und 2016 sagt die Kommission ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um je 2,7 Prozent voraus. Das Staatsdefizit sollte laut der Prognose in diesem Jahr bei 1,4 Prozent liegen, im kommenden bei 2,1 und 2016 bei 1,7 Prozent. Die tschechische Wirtschaft erholt sich der Einschätzung der EU-Kommission zufolge vor allem dank Investitionen und der heimischen Nachfrage. Die am Montag veröffentlichte Einschätzung aus Brüssel fällt optimistischer aus als die des tschechischen Finanzministeriums. Das hatte im Oktober seine Wachstumsprognose für dieses Jahr von 2,7 auf 2,4 Prozent gesenkt. In den beiden folgenden Jahren rechnet das Ministerium mit je 2,5 Prozent Zuwachs. 

Eisenbahnbehörde droht Millionenstrafe
Der staatlichen Schienennetz-Verwaltung (SŽDC) droht eine Strafe in Höhe von zwei Millionen Kronen (etwa 72.000 Euro), weil sie an den Bahngleisen Bäume gefällt hat, ohne zuvor eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Das erklärte die Tschechische Umweltinspektion (ČIŽP) in der vergangenen Woche. Momentan werde ein Abschlussbericht erarbeitet, erklärte die Sprecherin der Inspektion Pavla Sibřinová. Sollte das Umweltamt dabei Gesetzesverstöße feststellen, werde die Geldbuße eingefordert. Während sich die Bahn auf ein Gesetz zur Sicherheit des Schienenverkehrs beruft, pocht die Umweltbehörde auf den Naturschutz. Momentan muss die SŽDC für jede Baumfällung eine Genehmigung beantragen, was für die Schienennetzverwaltung bei einer Strecke von insgesamt 9.500 Kilometern Länge sehr aufwendig ist.

Kein EU-Geld ohne Staustufe
Tschechien wird für seine Binnengewässer kein Geld aus europäischen Fonds erhalten, solange es den Bau der Staustufe in Děčín nicht gelöst hat. Das sagte der Vorsitzende des Staatlichen Fonds für Verkehrsinfrastruktur Tomáš Čoček am Montag bei einem Treffen mit Journalisten. Außerdem fordere die Europäische Kommission, dass spätestens bis 2016 die inländischen Wasserwege aus einem geplanten Förderprogramm für Verkehr ausgeschlossen werden, so Čoček. Der lange vorbereitete Umbau der Staustufe in Děčín soll ermöglichen, dass Güter das ganze Jahr per Schiff auf der Elbe nach Deutschland transportiert werden können. Das Projekt hat für die Direktion der Wasserwege hohe Priorität, es stößt jedoch auf Widerstand von Umweltschützern.