Schwere Geburt

Schwere Geburt

In Tschechien sind Entbindungen zuhause nur ohne Hebammen erlaubt. Juristen wollen den Staat dazu bringen, das zu ändern

7. 5. 2014 - Text: Martin NejezchlebaText: Martin Nejezchleba; Foto: Helene Souza/pixelio.de

Als die Richterin verkündet, „der Einspruch der Staatsanwaltschaft wird abgelehnt“, lässt Ivana Königsmarková ihren Kopf auf die Brust fallen und greift sich mit beiden Händen an die Stirn. Nach vier Jahren bangen Wartens auf die nächste Gerichtsverhandlung ist der Präsidentin der Tschechischen Hebammen-Assoziation (UNIPA) die Erleichterung anzusehen.

2010 kam ein Säugling in Folge von Komplikationen bei einer Hausgeburt, die Königsmarková als Hebamme betreut hatte, ums Leben. Die Kläger sahen die Schuld bei der Geburtshelferin. Ein Gericht verurteilte sie zu zwei Jahren auf Bewährung, fünf Jahren Berufsverbot und einer Zahlung von 2,7 Millionen Kronen (knapp 100.000 Euro) an die Krankenkasse. Im vergangenen Sommer erklärte dann das Verfassungsgericht das Urteil für ungültig – es sei nicht nachzuweisen, dass Königsmarková den Tod des Kindes hätte verhindern können. Die Entscheidung des Prager Stadtgerichts vom vergangenen Donnerstag bedeutet nun den endgültigen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit. Und: die Entscheidung hat Signalwirkung für Hebammen und werdende Mütter, die nicht in Geburtskliniken entbinden möchten.

Als die Richterin ihren Urteilsspruch verlas, lehnte sich neben der Hebamme die Anwältin Adéla Hořejší mit einem Siegeslächeln in ihren Stuhl. Sie kämpft an mehreren Fronten für die Geburtshelferinnen und für Frauen, die ihre Kinder in der Obhut einer Hebamme zuhause zur Welt bringen möchten.

In Tschechien sind Haus­geburten zwar nicht verboten, allerdings trat 2012 ein Gesetz in Kraft, das die Anwesenheit einer Hebamme nahezu unmöglich macht. Um eine gewerbliche Lizenz zu erhalten, müssen außerklinische Geburtshelferinnen die Ausrüstung einer Klinik vorweisen: Dazu zählen ein Neonatologe, eine neonatologische Schwester, ein Kinderarzt, eine Kinderarztschwester, zwei Geburtshelferinnen und Brutkästen. Es gibt deshalb im ganzen Land keine einzige Hebamme, die offiziell eine Geburt zuhause oder in einem Geburtshaus betreuen darf. Werdende Mütter stehen vor der Wahl: Sie können ihr Kind in einer Klinik zur Welt bringen, obwohl sie nicht mit gängigen Methoden wie etwa  medikamentöser Schmerzlinderung einverstanden sind, oder sie entbinden zuhause – alleine, ohne Hebamme.

Um dieses Paradox zu beseitigen, ist Anwältin Hořejší mit einer Mandantin bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen – zusammen mit einer weiteren Klägerin aus Tschechien. „Meine Mandantin beruft sich auf den achten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention“, erklärt Adela Hořejší. Der Artikel gewährleistet das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“. Laut den Klägerinnen bezieht das auch das Recht auf eine freie Wahl des Geburtsortes ein – mit medizinischer Versorgung. Im Fall „Ternovszky gegen Ungarn“ bestätigte das Straßburger Gericht bereits 2010, dass es diese Auslegung von Artikel 8 teilt und dass jene Staaten, die sich der Grundrechtecharta des Europarats verpflichtet haben, Hausgeburten mit medizinischer Versorgung ermöglichen müssen.

Weil der Staat ihrer Mandantin dieses Recht verwehrte, fordert Anwältin Hořejší in Straßburg Schadensersatz. Doch es geht um mehr: „Sobald das Gericht feststellt, dass die Tschechische Republik die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, muss sich hier die Gesetzgebung ändern“, sagt Hořejší. Dann, so die Juristin, müsste der Staat den Hebammen ihre Arbeit wieder ermöglichen.

Eine Entscheidung des Straßburger Gerichtes wird in den kommenden Wochen und Monaten erwartet. Beobachter glauben, dass es sich erneut für das Recht auf Hausgeburten aussprechen wird.

Die tschechischen Hebammen erwarten in diesem Jahr noch weitere Schritte, hin zu einer Klärung ihrer ungewissen Situation. In einem Memorandum wurde den Geburtshelferinnen zugesichert, dass sie sich an der Schaffung neuer Regeln für ihr Gewerbe durch das Gesundheitsministerium beteiligen dürfen. Anfang Juli findet in Prag ein internationaler Hebammen-Kongress statt. Das soll helfen, die gesellschaftliche Ablehnung von Hausgeburten zu mildern. Dazu könnte auch der Freispruch für Ivana Königsmarková beitragen.