Schutz für Süßspeise

Schutz für Süßspeise

Gebäck aus der Mährischen Walachei erhält EU-Gütesiegel

11. 12. 2013 - Text: Franziska NeudertText: fn/čtk; Foto: coolinář.cz

Vor einigen Jahrhunderten Schimpfwort und verächtlicher Ausdruck für einen misslungenen Teigfladen, ist er nun zum EU-geschützten Produkt geadelt worden: der „Frgál“. Der als „Valášský frgál“ bekannte traditionelle Kuchen aus der Mährischen Walachei wurde am Freitag vergangener Woche von der EU-Kommission in die Liste der europaweit geschützten Backwaren aufgenommen. Damit reiht sich der süße Hefe­fladen neben den Pardubitzer Lebkuchen (Pardubické perníky) und Karlsbader Oblaten (Karlovarské oplatky) zu mehr als 30 weiteren Produkten aus Tschechien, die durch ein EU-Gütesiegel geschützt sind.

Zum Siegel „geschützte geografische Angabe“ gelangte der Kuchen aus der Region im Nordosten Mährens durch das Engagement des Vereins für walachische Volkstradition („Valašské lidové tradice“), der sich um den rechtlichen Schutz der Süßware bemühte. Seine Mitglieder vertreten die etwa 80 Frgál-Hersteller aus der Mährischen Walachei. Sie verteidigen eine lange Backtradition. Die erste schriftliche Erwähnung als Kuchen stammt aus dem Jahr 1826. Damals vor allem für besondere Anlässe wie Hochzeiten und Volksfeste zubereitet, wurde der Name zuvor ursprünglich für ein schlechtes, angebranntes Stück Kuchen verwendet. Heute zählt der Frgál zu den populärsten Backwaren im Land.

Ein typisches Exemplar hat einen Durchmesser von rund 30 Zentimetern. Es besteht aus einem dünn ausgerollten, kreisrunden Hefeteig, der mit getrockneten Früchten – meist Birnen –, Quark oder Mohn belegt und mit Streuseln verfeinert wird.

Qualität und Tradition sollen durch das EU-Siegel vor minderwertigen Kopien bewahrt werden, denn künftig sind Rezeptur und Herkunft genau festgelegt. Wer seine Kreation Frgál nennen will, muss sie sowohl auf dem Gebiet der Mährischen Walachei herstellen als auch die Vorschriften für die Zusammensetzung von Teig und Belag genau beachten. Kleine Spielräume für individuelle Beigaben – wie zum Beispiel ein paar Tropfen Rum – bleiben den einzelnen Bäckereien allerdings gestattet. Für die Einhaltung der Vorschriften will die staatliche Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion mit regelmäßigen Kontrollen sorgen.

Die Europäische Kommission unterscheidet bei Lebensmitteln und Agrarprodukten zwischen drei verschiedenen Gütesiegeln: Neben dem Prädikat „geschützte geografische Angabe“ vergibt sie die Kennzeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „garantiert traditionelle Spezialität“.