Schärfere Kontrollen

Schärfere Kontrollen

Nach dem Amoklauf: Gemeinden sollen mehr Mitspracherecht bei der Vergabe von Waffenscheinen erhalten

11. 3. 2015 - Text: Franziska NeudertText: fn/čtk; Foto: Fabrizio Rinaldi

Zwei Minuten und zwanzig Sekunden heulten am Donnerstagmittag voriger Woche die Sirenen in ganz Tschechien. Sie erinnerten an den Amoklauf von Uherský Brod am 24. Februar. In der ostmährischen Stadt nahe der slowakischen Grenze hatte ein 63-jähriger Mann in einem Restaurant wahllos um sich geschossen und dabei acht Menschen getötet; am Ende brachte er sich selbst um. Da der psychisch kranke Amokläufer über eine gültige Lizenz für eine Schusswaffe verfügte, haben die tragischen Ereignisse in Tschechien eine Debatte darüber ausgelöst, wie die Vergabe von Waffenscheinen besser kontrolliert werden kann.

Bei einer Sitzung des parlamentarischen Sicherheitsausschusses sprach sich Innenminister Milan Chovanec (ČSSD) dafür aus, die Gemeinden stärker einzubinden. Sie sollten mehr Befugnisse bei der Ausstellung und Verlängerung der Waffenscheine erhalten. Das Waffengesetz wolle er jedoch nicht verschärfen, so Chovanec am Mittwoch vergangener Woche. „Wir wollen ehrliche Besitzer eines Waffenscheins nicht bestrafen“, sagte der Minister. „Die Gemeinden sollten per Gesetz mitbestimmen können, wer einen Waffenschein bekommt beziehungsweise wessen Lizenz verlängert wird.“

Die Städte und Gemeinden begrüßen den Vorschlag des Ministers. „Die Gemeinden haben durch die öffentliche Verwaltung die größte Kenntnis über die Bürger, deshalb ist es notwendig, ihre Ansichten zu berücksichtigen“, so Dan Jiránek, Vorsitzender des Bundes der Städte und Gemeinden.

Das örtliche Register über Verstöße der Bürger soll bei der Vergabe der Waffenscheine helfen. „Es bedarf auf jeden Fall des Strafregisters der Gemeinden, anhand dessen diese entscheiden, ob eine Person berechtigt ist oder nicht. Die Gemeinde kennt die Bürger ja am besten“, betonte Chovanec.

Zu den Spekulationen über ein verspätetes Eintreffen des Polizeikommandos am Ort des Massakers in Uherský Brod erklärte Chovanec, dass die Geschehnisse derzeit untersucht würden. Neue Einsatzkommandos in den Kreisen sollen nicht geschaffen werden. „Wir werden die Polizeitruppen technisch besser ausrüsten, damit sie handlungsfähiger und schneller an Ort und Stelle sind“, so Chovanec. Damit stimmte er der Mehrheit der Abgeordneten zu, die eine bessere Ausbildung und Ausrüstung der Polizisten fordern.

Die bisher gültigen Voraussetzungen für den Erwerb eines Waffenscheines sollen indes nicht verändert werden. Um eine Waffe besitzen zu dürfen, muss eine Person die tschechische Staatsbürgerschaft sowie ein Gesundheitszeugnis vorweisen, außerdem muss sie volljährig, mündig und straffrei sein. Wenn sie diese Bedingungen erfüllt, wird sie zu einer theoretischen und praktischen Prüfung zugelassen. Wer diese besteht, erhält von der Polizei einen Waffenschein für die Dauer von fünf Jahren.

Ende Februar schlug das Innenministerium zudem vor, dass alle Ärzte künftig Einsicht in das zentrale Register der Waffenbesitzer erhalten. Damit sollen sie feststellen können, ob ihr Patient Träger einer Waffe ist. Bisher ist diese Information nur praktischen Ärzten zugänglich, nicht jedoch Psychiatern.

Der Täter von Uherský Brod war den Ermittlungen zufolge psychisch krank. Seit dem Jahr 2000 war er in Besitz eines Waffenscheines, den er Anfang dieses Jahres verlängerte. In seinem ärztlichen Gutachten war als einzige Einschränkung eine Brille vermerkt. Laut Informationen der Bezirkspolizei seien Bedenken über den psychischen Zustand des Mannes aufgekommen. Wenige Tage vor dem Amoklauf habe sie ihn schriftlich aufgefordert, ein ärztliches Attest vorzulegen. Dem kam er nicht nach.

Dem Sprecher des Polizeipräsidiums Jozef Bocán zufolge besaßen im vergangenen Jahr 292.283 Personen in Tschechien einen Waffenschein; die Polizei registrierte insgesamt 752.387 Waffen. Die Anzahl der gemeldeten Waffenscheine sei in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, so Bocán. Die meisten Waffenbesitzer sind im Kreis Mittelböhmen gemeldet, gefolgt von Prag und Südmähren.