„Eine wahre Detektivarbeit“
Die Rückgabe von Kircheneigentum gestaltet sich in vielen Fällen schwierig
26. 2. 2014 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: Anna Prokopová
Sie wurde lange diskutiert und schließlich vom Verfassungsgericht bestätigt. Jetzt muss die Kirchenentschädigung in Tschechien umgesetzt werden. Dass das nicht einfach ist, zeigt eine Zwischenbilanz der Nationalen Denkmalbehörde (NPÚ). Dort wurden seitens der Kirchen bereits 38 Anträge auf Rückerstattung gestellt, aber noch keinem einzigen stattgegeben.
„Bis jetzt hat die Denkmalbehörde noch keine Vereinbarung über die Herausgabe von Kircheneigentum abgeschlossen“, sagte deren Leiterin Naďa Goryczková. „Einzelne Gegenstände aufzusuchen und ihre Herkunft zu bestimmen, ist oft eine wahre Detektivarbeit.“
13 Anträge wurden mit der Begründung abgelehnt, das Amt sei nicht zuständig für die betroffenen Denkmäler. In allen Fällen handelte es sich um bewegliches Vermögen. In einem wurde festgestellt, dass die zurückgeforderten Gegenstände zwar von der Denkmalbehörde verwaltet werden, aber niemals im Besitz der Kirche gewesen waren. Daher wurde der Antrag zurückgewiesen.
Weitere drei Forderungen übergab das Amt an das Kunstgewerbemuseum in Prag. Einmal hatte sich gezeigt, dass das Museum die geforderten Gegenstände in seinen Beständen verwahrt, in den anderen beiden Fällen fragte die Denkmalbehörde, ob das Museum die Objekte habe. 18 Anträge werden derzeit noch begutachtet. Die Behörde verwaltet insgesamt mehr als eine Million Gegenstände. Nicht selten handelt es sich um Sammlungen, deren einzelne Bestandteile sich auf mehr als hundert Burgen und Schlössern sowie in verschiedenen Depots im ganzen Land befinden. Zudem haben sie im Laufe des 20. Jahrhunderts häufig ihren Standort gewechselt.
In die Zuständigkeit der NPÚ fallen aber auch Immobilien wie zum Beispiel die Wallfahrtskirche des Heiligen Johannes von Nepomuk auf dem Grünen Berg (Zelená hora) in Žďár nad Sázavou. Sie zählt zum Unesco-Weltkulturerbe und wird vom Bistum Brünn zurückgefordert, das seinen Antrag erst vervollständigen muss. Anfang März soll es ein Treffen von Vertretern der Denkmalbehörde und des Bistums geben. Das weitere Verfahren wird die NPÚ auch mit der staatlichen Forstverwaltung Lesy ČR abstimmen, die sich mit einer ähnlichen Forderung desselben Antragstellers befasst.
Komplizierte Situation
Bei einem weiteren Unesco-Denkmal, dem Schloss in Kroměříž, stellte sich heraus, dass die Forderungen nach der Rückgabe von Immobilien auch andere Eigentümer betreffen, unter anderem das staatliche Grundamt. „Die Situation verkompliziert ein Projekt, in dessen Rahmen Neubauten entstanden sind, die in der Verwaltung des Denkmalschutzamtes verbleiben, und zwar einschließlich des Grundstücks“, sagte eine Sprecherin. Schwierigkeiten gibt es auch beim Antrag auf Rückgabe der Burg Bouzov. In diesem Fall hat die Denkmalbehörde Nachforschungen des Nationalarchivs bezüglich der Beneš-Dekrete angefordert und wartet auf das Ergebnis.
Während über Einzelfälle also weiter verhandelt wird, haben sich Kirchenvertreter gegen den Vorstoß von ČSSD und ANO ausgesprochen, die finanzielle Wiedergutmachung für den nicht zurückgegebenen Besitz um 13 Milliarden Kronen (etwa 500 Millionen Euro) zu reduzieren. In den Unterlagen, welche die beiden Parteien dazu vorgelegt hatten, habe es Fehler gegeben, sagte der Generalsekretär der tschechischen Bischofskonferenz Tomáš Holub. Ihm zufolge könnten die Kirchen stattdessen um zehn Prozent höhere Zahlungen beanspruchen als die derzeit vereinbarten 59 Milliarden Kronen (rund 2 Milliarden Euro).
Die Kirchen sollen dem Restitutionsgesetz zufolge Immobilienbesitz im Wert von etwa 75 Milliarden Kronen zurückbekommen, der ihnen im Kommunismus weggenommen wurde. Außerdem zahlt ihnen der Staat über 30 Jahre insgesamt 59 Milliarden Kronen als Entschädigung für den Besitz, der nicht zurückgegeben wird. Gleichzeitig wird über 17 Jahre der Betrag, den sie zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten erhalten, schrittweise auf Null reduziert. Dieser beläuft sich heute auf etwa 1,5 Milliarden Kronen pro Jahr.
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