Der Nachwuchs muss draußen bleiben

Der Nachwuchs muss draußen bleiben

Seit Jahren streitet Milan Janků mit den Behörden. Er will keine Kleinkinder in seinem Restaurant

7. 4. 2016 - Text: Katharina WiegmannText: kw/čtk; Foto: APZ

Tschechien ist nicht gerade für exzellenten Service in der Gastronomie bekannt. In vielen Restaurants kann sich der Besucher schon glücklich schätzen, wenn seine Ankunft mit einem raschen Kopfnicken vom Personal quittiert wird. Die Musik ist zu laut? Geh halt woanders hin. Extrawünsche? Schwierig. Aber es gibt Hoffnung für alle, die sich amerikanische Verhältnisse im Dienstleistungssektor wünschen.

Milan Janků aus Mladá Boleslav führt im Namen seiner Kunden seit acht Jahren einen Rechtsstreit mit der tschechischen Handels­inspektion. Die hatte den Hotel- und Restaurantbesitzer wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe von 10.000 Kronen (rund 370 Euro) aufgefordert – weil er keine Kinder unter sechs Jahren in seinem Restaurant haben wollte. Ältere Kinder ließ er nur in Begleitung von Erwachsenen hinein. An der Eingangstür hatte er ein entsprechendes Hinweisschild angebracht, das die Aufmerksamkeit der Inspektoren erregte.

Sie sahen in den Regeln einen Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz und schickten einen Zahlungsbescheid. Janků weigerte sich jedoch, zog vor Gericht und bekam zunächst Recht. Nach einer Beschwerde der Inspektion und einer Intervention des Obersten Verwaltungs­gerichts wurde seine Klage dann aber doch abgewiesen. Zahlen wollte er trotzdem nicht.

Der Kunde ist König – und Janků war bereit, für seine Gäste in den Krieg zu ziehen. „Mladá Boleslav ist kein Erholungs­gebiet“, sagte er 2014 gegenüber der Tageszeitung „MF Dnes“. Seine Kunden seien Geschäftsleute, die sich im Restaurant oft mit Partnern träfen und am Abend ihre Ruhe bräuchten.

Nachdem es für ihn zwischenzeitlich nach einer Niederlage aussah, könnte sich das Blatt nun doch noch einmal wenden. Das Verfassungsgericht beanstandete Ende März die Einmischung der Inspektion in das Verfahren und gab den Fall an die erste Instanz zurück. Der Streit wird wohl noch eine Weile dauern. Immerhin geht es um umgerechnet 370 Euro. Und ums Prinzip.