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Urteil: Die Bank Česká spořitelna muss ihren Kunden keine Kontogebühren erstatten

25. 7. 2013 - Text: Julia MiesenböckText: jm/čtk; Foto: APZ

Über das Internetportal „Poplatkyzpět.cz“ („Gebühren zurück“) hatten sich in den vergangenen Monaten zehntausende Bankkunden gegen Bankgebühren für Kreditkonten verbündet und gemeinsam vor den tschechischen Finanzgerichten geklagt. Im Frühjahr hatten die Richter noch entschieden, dass die Gebühren der Komerční banka rechtswidrig seien. Auch die Česká spořitelna hatte in einem Gerichtsverfahren im A­pril das Nachsehen. Die Banken mussten ihren Kunden daraufhin Geld zurückerstatten.

Die Vertreter von „Poplatkyzpět“ bezeichneten die Urteilssprüche schon als „Durchbruch“, doch nun entschied das Finanzgericht in Prag, dass die von der Česká spořitelna erhobenen Gebühren rechtens sind. Damit setzt sich eine Reihe von Urteilen zugunsten der Banken fort. Vergangene Woche hatte das Amtsgericht Prag 1 in einem ähnlichen Verfahren der Komerční banka Recht gegeben. Außerdem entschied Ende Juni das Bezirksgericht in Ostrava in einem Berufungsverfahren zum Nachteil der Bankkunden. Schon 35.000 Klienten haben sich Anfang Juni mit Klagen an die Gerichte gewandt. Weitere zehntausend Kunden warten noch darauf, dass ihre Klagen eingereicht werden.

Die Banken lehnen die Rückerstattung der Gebühren ab und argumentieren, dass diese gesetzeskonform seien. Da die Gebühren in den Kontoverträgen angeführt sind, seien die Kunden darüber von vornherein informiert gewesen. Im letzten Jahr hatten die tschechischen Banken 37,3 Milliarden Kronen (ca. 1,5 Milliarden Euro) durch Kontogebühren eingenommen. Die Klagewelle der Kunden setzte nach einem Urteilsspruch des Karlsruher Verfassungsgerichts im Jahr 2011 ein, der Gebühren für Darlehenskonten verbot und sich dabei auf EU-Richtlinien bezog.