Mindestlohn auf der Durchreise

Mindestlohn auf der Durchreise

Tschechische Spediteure müssen ihren Fahrern künftig 8,50 Euro pro Stunde zahlen, wenn sie in Deutschland unterwegs sind. Es hagelt Proteste

28. 1. 2015 - Text: Corinna AntonText: Corinna Anton; Foto: Usien

Es klingt absurd: Seit 1. Januar gilt in Deutschland der Mindestlohn – und zwar auch für diejenigen, die nur auf der Durchreise sind: Kraftfahrer aus anderen Ländern müssen während ihrer Arbeitszeit auf deutschen Straßen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, auch wenn sie zum Beispiel in Tschechien leben und arbeiten und Waren von Prag nach Rotterdam transportieren. So steht es sinngemäß im deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG). In der Sprache des Bundesminsiteriums für Arbeit und Soziales heißt das: „Das MiLoG findet auf alle Arbeitnehmer während ihrer Beschäftigung im Inland Anwendung, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.“

Gegen das neue Gesetz hat in den vergangenen Wochen nicht nur der tschechische Verband der Straßentransportunternehmen ČESMAD BOHEMIA vehement protestiert. Auch das tschechische Verkehrsministerium ist der Meinung, das Gesetz verstoße gegen europäisches Recht, das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Behörden in Deutschland um weitere Informationen gebeten. Der Geschäftsführer der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer (DTIHK) Bernard Bauer erklärte: „Die DTIHK hält das deutsche Mindestlohngesetz mit all seinen administrativen und finanziellen Auswirkungen auf ausländische Unternehmen für bedenklich.“ Die tschechische Transport- und Logistikbranche sei eine Wachstumsbranche, so Bauer, „gerade auch durch die Nähe zu Deutschland“. Die neuen Regelungen seien daher „keine gute Nachricht für die deutsch-tschechische Wirtschaft“. Auch aus anderen ost- und mitteleuropäischen Ländern kam Kritik – viele Unternehmen in Deutschlands östlichen Nachbarländern können es sich nicht leisten, den Lohn für ihre Lkw-Fahrer von etwa zwei bis drei Euro auf 8,50 Euro anzuheben.

Hinzu kommt, dass der deutsche Gesetzgeber eine Meldepflicht vorgesehen hat, die einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich bringt: Ausländische Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, „vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache vorzulegen“, so das deutsche Ministerium für Arbeit und Soziales. Für die Kontrollen zuständig ist allerdings der beim Finanzministerium angesiedelte Zoll. Dort heißt es: „Arbeitgeber mit Sitz im Ausland können (…) die für die Prüfung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen erforderlichen Unterlagen im Heimatland aufbewahren. Diese Unterlagen muss der ausländische Arbeitgeber auf Anforderung der Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung im Inland in deutscher Sprache bereitstellen.“ Aus diesen Unterlagen muss zum Beispiel hervorgehen, wie viel Arbeitsstunden in Deutschland geleistet wurden und welcher Lohn für diese Zeit anteilig gezahlt wurde. Die Behörden der Zollverwaltung sollen diese vorgelegten Unterlagen sowie die Angaben der Fahrer und der Auftraggeber prüfen.

Wie genau das ablaufen soll, weiß man offenbar bei den zuständigen Stellen selbst noch nicht – die Sprecher der Ministerien verweisen bei Nachfragen jeweils auf die andere Behörde. Die DTIHK rät allerdings Spediteuren in Tschechien davon ab, auf Lücken bei der Durchführung zu setzen: „Auch wenn noch nicht klar ist, inwieweit die Kontrollbefugnisse der deutschen Zollbehörden in der Praxis umgesetzt werden, ist dringend zu empfehlen, die Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten“, so die DTIHK. Das sei zwar ein „erheblicher Mehraufwand“, andernfalls drohten jedoch „drastische Folgen“. Konkret sieht das Gesetz vor, dass Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden können. Bei Verstößen im Rahmen der Kontrolle, wie zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeit, drohen bis zu 30.000 Euro Strafe.

Ob es so weit kommt, ist fraglich, denn die Gegner haben inzwischen auch Rat bei der EU-Kommission gesucht. Die Einführung eines Mindestlohns stehe grundsätzlich in Einklang mit der Sozialpolitik der EU-Kommission, erklärte ein Sprecher der Kommission in Prag. Zugleich bestätigte er jedoch, dass sich die Kommission derzeit mit den Regelungen für den Transitverkehr beschäftige, nachdem sich mehrere Mitgliedstaaten und Branchenvertreter an die Kommission gewandt hatten. In den kommenden Tagen soll es in der Angelegenheit auch Gespräche zwischen EU-Kommissaren und deutschen Politikern geben.