Segways dürfen auf Gehwegen bleiben

Segways dürfen auf Gehwegen bleiben

Ministerium weicht von flächendeckendem Verbot ab. Gemeinden sollen selbst über Beschränkungen entscheiden 

2. 4. 2015 - Text: Katharina WiegmannText: kw/čtk; Foto: A. Anton

Bei vielen Pragern sorgen die Gefährte für Augenrollen, wenn sie sich auf den ohnehin schon vollen und oft schmalen Gehwegen der Innenstadt ihren Weg bahnen: Die bei Touristen beliebten Segways können auf bis zu 20 Stundenkilometer beschleunigen. Weil es immer wieder zu Zusammenstößen mit Fußgängern kommt, wird seit dem vergangenen Jahr über gesetzliche Beschränkungen für die elektrisch betriebenen Stehroller diskutiert. Damals erwog das Verkehrsministerium noch ein flächendeckendes Verbot für Segways auf Bürgersteigen. In einem Gesetzesvorschlag, den die Regierung am Montag billigte, ist davon keine Rede mehr. Die Stehroller sollen grundsätzlich überall in der Stadt unterwegs sein dürfen. Allerdings wird Städten und Gemeinden das Recht eingeräumt, den Segway-Verkehr mit Schildern einzuschränken.

Die Stadt Prag hätte die Roller am liebsten flächendeckend auf die Straßen verbannt, wie Rathaus-Sprecherin Petra Hrubá einräumt. „In Prag ist es völlig unrealistisch, alle ungeeigneten Plätze mit Schildern zu markieren, ganz zu schweigen vom finanziellen Aufwand und der Tatsache, dass es besonders im Zentrum bereits sehr viele Verkehrsschilder gibt.“  

Der Gesetzesvorschlag, der nun im Parlament diskutiert werden soll, sieht vor, die Geschwindigkeit der Segways auf Bürgersteigen zu beschränken. Schneller als Fußgänger sollen sich die Gefährte künftig nicht mehr bewegen, andernfalls müssen sie auf Radwege ausweichen. Zudem sollen die Nutzer der Roller an ihrer Kleidung Reflektoren tragen, die sie bei schlechtem Wetter besser sichtbar machen. Das ist auch für alle Fußgänger vorgesehen, die sich bei eingeschränkter Sicht, etwa durch Nebel oder Dunkelheit, auf Straßen außerhalb einer Ortschaft bewegen.

Offiziell sind Segways in der Straßenverkehrsordnung noch nicht als eigene Kategorie erfasst, deshalb gelten für sie dieselben Regeln wie für Fußgänger. Der Prager Magistrat hält diese Regelung für unsinnig. Außerdem plädiert er für eine Altersgrenze für die Nutzung der Stehroller.