Kartellamt verhindert Vertrag
Tschechische Bahn soll Firma Kapsch bevorzugt haben
4. 2. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: Kapsch CarrierCom AG
Das staatliche Kartellamt (ÚOHS) hat der Tschechischen Bahn verboten, mit der Firma Kapsch einen Vertrag über gut 200 Millionen Kronen abzuschließen. Wie der Nachrichtenserver „iDnes“ am Donnerstag vergangener Woche berichtete, behaupten die Unternehmen, die mit ihren Angeboten nicht zum Zug gekommen sind, dass die Ausschreibung auf die österreichische Firma Kapsch abgestimmt gewesen sei. Es handelt sich dabei um die Bestellung des Mobilfunksystems GSM-R, das für die Verwendung bei Eisenbahnen angepasst wurde und die Kommunikation zwischen Zug und den Sicherheitsvorrichtungen an den Leitungen ermöglicht.
Das Kartellamt erließ eine einstweilige Anordnung, um den Vertragsabschluss zwischen Kapsch und der staatlichen Verwaltung des Schienennetzes (SŽDC) zu verhindern. Grund dafür sei eine möglicherweise gesetzeswidrige Erstellung der Leistungsbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung gewesen, sagte ein Sprecher des Kartellamtes. Mit der Ausschreibung sollten die Strecken von České Budějovice nach České Velenice und nach Horní Dvořiště ausgestattet werden, beide liegen an der Grenze zu Österreich. Die Kosten für die Aufträge sollten 216,6 Millionen Kronen (etwa 7,8 Millionen Euro) betragen.
Beschwerde hatte das Unternehmen Vegacom eingereicht, das sich ebenfalls um den Auftrag beworben hatte und dabei eine Technologie der Firma Nokia Networks verwenden wollte. Ein Gutachten, das Vegacom in Auftrag gegeben hat, zeigt angeblich, dass die Bedingungen des Wettbewerbs so gestellt wurden, dass nur die Vorrichtungen von Kapsch verwendet werden können. Nokia selbst beschwert sich wegen der angeblichen Begünstigung von Kapsch bei der Europäischen Kommission.
Der tschechische Staat dagegen bestreitet, dass er jemanden bevorzugt habe. „Die Leistungsbeschreibungen wurden in Einklang mit dem Gesetz so erstellt, dass die Sicherheit des Betriebs immer gewährleistet ist“, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Man habe derzeit keine Informationen darüber, dass die Ausschreibungsunterlagen nicht den Standards entsprochen hätten.
Bekenntnis zu Břeclav
Drastische Maßnahmen