Lichtpflicht für Wanderer

Lichtpflicht für Wanderer

Fußgänger müssen seit Februar Reflektoren tragen

3. 3. 2016 - Text: Corinna AntonText: Corinna Anton

Wer in Tschechien zu Fuß unterwegs ist, sollte seit Ende Februar immer ein paar Leuchtstreifen dabei haben. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind Passanten nämlich nun verpflichtet, Reflektoren an ihrer Kleidung zu tragen. Die Regel gilt für Wanderer und Spaziergänger, die sich am Fahrbahnrand eines unbeleuchteten Bereichs oder außerhalb des bebauten Gebietes bewegen. Die neue Regelung soll die Sicherheit für Fußgänger auf tschechischen Straßen erhöhen.

Werden Verkehrsteilnehmer auf zwei Beinen ohne leuchtende Streifen, Kreise oder Sternchen an der Jacke oder Mütze erwischt, drohen ihnen bis zu 2.500 Kronen (gut 90 Euro) Strafe. Dem zuständigen Ministerium zufolge wird die Polizei zwar von Beginn an kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden – allerdings mehr mit Zuckerbrot als mit Peitsche. Statt Bußgelder zu verhängen, sollen die Beamten den Fußgängern in den ersten Wochen gut zureden und sie mit reflektierenden Streifen und Taschen beschenken.

In den Jahren 2012 bis 2015 starben bei Verkehrsunfällen auf heimischen Landstraßen 523 Passanten, 303 davon verunglückten nachts. Leucht­streifen sollen die Sichtbarkeit der Fußgänger bei Dunkelheit auf bis zu 200 Meter erhöhen. Dass sie auch die Aufmerksamkeit der Autofahrer steigern, ist jedoch nicht erwiesen.