Operation Flügelstutzen

Operation Flügelstutzen

Verfassungsänderung soll Kompetenzen des Staatsoberhauptes einschränken

10. 6. 2015 - Text: Ivan DramlitschText: Ivan Dramlitsch; Foto: ČTK

Der tschechische Präsident und die tschechische Regierung – das war nur selten ein harmonisches Team. Schon zu Havels Zeiten gab es häufig Zoff, noch kontroverser war Václav Klaus, und bei Präsident Miloš Zeman ist Streit mit der Regierung quasi Dauerzustand. Das liegt auch an den markanten Persönlichkeiten der bisherigen Amtsinhaber. Schuld ist aber auch der Wortlaut der tschechischen Verfassung, die dem Präsidenten an manchen Stellen mehr Spielraum gibt, als es der „Geist der Verfassung“ eigentlich vorsieht.

Damit soll nun Schluss sein. Ein vergangene Woche von der Regierung verabschiedeter Entwurf einer Verfassungsänderung soll die Kompetenzen des Präsidenten deutlicher formulieren – und einschränken. Im besonderen Fokus steht dabei die Außenpolitik, die traditionell Konfliktpotential zwischen Staatsoberhaupt und Kabinett birgt. Erinnert sei an Václav Klaus, der mit seiner Weigerung, den Lissaboner Vertrag zu unterschreiben, die EU und Tschechien monatelang in Atem hielt. Oder aktuell Miloš Zeman, der mit seinen prorussischen Kommentaren den Premier- und Außenminister immer wieder in Erklärungsnot bringt. Die Verfassungsnovelle entzieht dem Präsidenten das bisherige Recht, internationale Verträge auszuhandeln. Außerdem wird erstmals wortwörtlich klargestellt: „Die Außenpolitik des Landes bestimmt die Regierung“.

Aber auch in der Innenpolitik sollen dem Staatsoberhaupt die Flügel gestutzt werden. Dem besonders von Zeman gerne praktizierten Machtspiel, wonach er vorgeschlagene Minister nicht ernennt oder abberufene nicht abberuft, soll in diesem Punkt mit einem Hinweis auf die Richtlinienkompetenz des Premiers ein Riegel vorgeschoben werden. Auch für die Ernennung der Mitglieder des Notenbankrates – bisher alleinige Kompetenz des Präsidenten und von den Amtsinhabern oft zur Stärkung ihres Einflusses genutzt – soll künftig die Zustimmung des Senats notwendig sein. Darüber hinaus soll der Weg einer Verfassungsklage gegen das Staatsoberhaupt vereinfacht werden. Hatte bisher nur der Senat ein solches Recht, soll zukünftig auch das Abgeordnetenhaus mit Verfassungsmehrheit Klage erheben dürfen.

Kritik von der Opposition
Erwartungsgemäß kritisch äußerte sich Miloš Zeman zu der geplanten Verfassungsänderung. Es sei „absurd“, dass ein direkt vom Volk gewählter Präsident weniger Kompetenzen haben sollte als ein vom Parlament gewählter. Die Hintergründe des Vorstoßes sind für ihn jedoch klar: „Das ist persönliche Rache. Ich will aber nicht persönlich werden und mich nicht dem Verfasser dieses Gesetzes und seinen Motiven widmen“, so Zemans Anspielung auf Gesetzgebungs- und Menschenrechtsminister Jiří Dienstbier (ČSSD), aus dessen Ressort der Gesetzesentwurf stammt. Dienstbier und Zeman gelten spätestens seit ihrer Präsidentschaftskandidatur als Intimfeinde.

Überraschende Kritik kam aber auch von der Opposition. Sowohl ODS als auch TOP 09 meldeten deutliche Vorbehalte an und bezeichneten die Änderungspläne als „Mittel zum Zweck“. „Wie sehr uns das Verhalten des Präsidenten auch stört, so wollen wir wegen einer Person ganz sicher nicht die Verfassung ändern“, sagte TOP-09-Fraktionschef Kalousek. Premier Sobotka (ČSSD) dementierte hingegen, dass die Verfassungsnovelle etwas mit Miloš Zeman zu tun hätte. Es gehe um eine „langfristige, systematische Verfassungskonkretisierung“, so der Regierungschef.

Da für eine Verfassungsänderung eine Dreifünftelmehrheit notwendig ist, scheint angesichts der kritischen Haltung der Opposition – auch die Kommunisten meldeten Skepsis an – derzeit eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament unwahrscheinlich zu sein – zumindest in dieser Form. „Wir sind zu Kompromissen und Verhandlungen mit der Opposition bereit“, sagte Dienstbier. Mit einer schnellen Entscheidung ist also nicht zu rechnen.