Petition wirft Zeman Landesverrat vor

Petition wirft Zeman Landesverrat vor

Über 11.000 Unterschriften gegen den Präsidenten – Senat soll Verfassungsklage einreichen

26. 3. 2015 - Text: Corinna AntonText: ca/čtk; Foto: ČTK

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Unterzeichner einer Petition gegen Miloš Zeman beschuldigen den Präsidenten des Landesverrats. In der vergangenen Woche haben sie ihre Forderung mit mehr als 11.100 Unterschriften an den stellvertretenden Senatsvorsitzenden Přemysl Sobotka (ODS) und den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Jaromír Jermář (ČSSD) übergeben.

Die Organisatoren der Unterschriftensammlung fordern die Senatoren auf, sich mit dem Verhalten des Präsidenten zu befassen und sich gegebenenfalls mit einer Beschwerde gegen Zeman an das Verfassungsgericht zu wenden. Ihr Vorwurf: Zeman habe mit seinen Äußerungen zu den Sanktionen gegen Russland eher im Interesse des Feindes als zum Wohle Tschechiens und seiner Verbündeten gehandelt – und damit Landesverrat begangen. Michal Majzner, Autor der Petition, beschuldigte Zeman, systematisch russische Propaganda verbreitet zu haben. Bestätigt fühlt er sich dadurch, dass die Aussagen des tschechischen Präsidenten in Russland wiederholt zitiert wurden. Außerdem wirft er dem Staatsoberhaupt vor, die Menschenrechte nicht zu respektieren – damit bezieht er sich auf umstrittene Äußerungen Zemans während einer China-Reise.

Die Petition unterstützen angeblich Persönlichkeiten wie Martin Mejstřík, einer der Studentenführer im November 1989, der stellvertretende Bürgermeister von Prag 7 und der Begründer des Online-Portals Centrum.cz. Der Präsident hat sich noch nicht dazu geäußert. Einige Senatoren sollen ihn aufgefordert haben, ins Oberhaus zu kommen, um seine Aussagen zu erklären. Zemans Sprecher Jiří Ovčáček warf den Organisatoren der Petition vor, sie würden „nur russische Propaganda aufnehmen“. Zudem handle es sich um einen „eindeutigen Versuch, die Ergebnisse freier und demokratischer Wahlen umzuschreiben“.

Der zuständige Ausschuss wird sich voraussichtlich im April mit der Petition befassen, gegebenenfalls wird anschließend auch das Plenum darüber beraten. Die angestrebte Verfassungsklage dürfte keine großen Aussichten auf Erfolg haben. Sowohl im Senat als auch im Unterhaus müsste sich dafür mindestens eine Mehrheit von 60 Prozent aussprechen.